Der Senat wird aufgefordert, die Vorgaben zum Abschluss von Verträgen zur eigenverantwortlichen Nutzung von Sportanlagen nach SPAN (Schlüsselverträge) dahingehend anzupassen, dass die Bedingungen vor Ort stärker berücksichtigt werden können und damit das Engagement der Vereine voll zur Geltung kommen kann. Zum anderen ist seitens des Senats sicherzustellen, dass den Bezirken durch die Vergabe von Schlüsselverträgen im Rahmen der Produktbudgetierung kein Nachteil entsteht.
Begründung:
Der Betrieb öffentlicher Sportanlagen wird angesichts knapper finanzieller Ressourcen zunehmend schwierig. Um den Erhalt existierender Sportanlagen zu sichern, werden in den letzten Jahren immer häufiger Nutzungsverträge mit Sportvereinen abgeschlossen. Diese verpflichten sich wiederum, Wartungs- und Instandhaltungsaufgaben teilweise oder gänzlich zu übernehmen. Damit können Sie einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Entlastung der Stadt leisten.
Der Abschluss von Schlüsselverträgen und erweiterten Schlüsselverträgen ist in anderen Bundesländern weit verbreitet. Dementsprechend werden im Freistaat Bayern rund 40% der Sportplätze von Sportvereinen betrieben. In Berlin ist dieses Betreibermodell dagegen wenig ausgeprägt. Hier gibt es beispielsweise hinsichtlich der Sporthallennutzung nur ca. 500 dieser Verträge – eine Ausweitung auf mehr als 1000 wäre dagegen möglich.
Die Vereine haben immer wieder ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung signalisiert. Durch ihre aktive Einbindung und Mitwirkung kann verhindert werden, dass für die Nutzung von Sportanlagen demnächst Gebühren erhoben werden müssen. Dieses Zusammenspiel von Bezirk und Verein wäre ein hervorragendes Exempel für das gemeinsame Wirken von Akteuren in der Bürgergesellschaft.
Berlin, den 24. Februar 2004
Dr. Lindner Senftleben
und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP
Ausschuss-Kennung
: UASportgcxzqsq